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Die Vorlesepflicht des Notars

  • Autorenbild: Annika Seebach
    Annika Seebach
  • 12. März
  • 2 Min. Lesezeit

Warum liest der Notar eigentlich alles vor? Wer schon einmal beim Notar war, kennt es: Jede einzelne Zeile einer Urkunde wird laut vorgelesen. Doch warum ist das eigentlich so? Und muss das wirklich sein? Als Notarin werde ich oft gefragt, weshalb wir nicht einfach zusammenfassen oder einige Passagen überspringen dürfen.

Die Antwort darauf ist klar: Ja, es muss sein – und zwar aus gutem Grund!

Was steckt hinter der Vorlesepflicht?

Die gesetzlich geregelte Vorlesepflicht (§ 13 Beurkundungsgesetz – BeurkG) dient dem Schutz aller Beteiligten. Sie stellt sicher, dass jeder Anwesende den Inhalt der Urkunde vollständig versteht und nachweisen kann, dass keine Missverständnisse oder Manipulationen stattgefunden haben. Gerade bei komplexen Rechtsgeschäften wie Grundstückskäufen, Eheverträgen oder Testamenten schafft das Vorlesen Transparenz und Klarheit. Kann man darauf verzichten?

Nein, grundsätzlich ist es nicht möglich, auf das Vorlesen zu verzichten. Das Gesetz schreibt dies zwingend vor, und eine Urkunde, die nicht vollständig vorgelesen wurde, ist im schlimmsten Fall unwirksam. Ausnahmen gibt es nur in sehr speziellen Fällen, beispielsweise bei bestimmten Handelsregisteranmeldungen, doch auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Atmosphäre, die das Bild vermittelt. Das helle und freundliche Licht schafft eine einladende Umgebung, die potenzielle Klienten ermutigt, sich wohlzufühlen und Fragen zu stellen. Ein angenehmes Ambiente kann oft den Unterschied machen, wenn es darum geht, Vertrauen aufzubauen. Was bedeutet die Vorlesepflicht für Sie?

Sehen Sie das Vorlesen am besten als Vorteil und zusätzliche Sicherheit: Sie erhalten so nochmals Gelegenheit, den gesamten Inhalt sorgfältig durchzugehen und Fragen direkt zu klären. Ihr Notar oder Ihre Notarin ist jederzeit offen für Nachfragen und Erläuterungen. Denn es geht schließlich um Ihre Sicherheit und Ihr gutes Gefühl bei wichtigen Entscheidungen. Mein persönlicher Tipp:

Nutzen Sie die Zeit des Vorlesens aktiv: Markieren Sie sich Stellen, bei denen Sie Fragen haben, oder bitten Sie um Wiederholung, wenn etwas unklar ist. Die Vorlesepflicht mag zwar auf den ersten Blick formal erscheinen – sie ist aber vor allem eines: ein wichtiger Schutz für Ihre Interessen!

Fazit:

Die Vorlesepflicht ist kein unnötiger Formalismus, sondern eine wertvolle gesetzliche Sicherung. Als Ihre Notarin unterstütze ich Sie gerne dabei, jedes Dokument bestmöglich zu verstehen.

Haben Sie weitere Fragen rund um notarielle Tätigkeiten? Schreiben Sie mir gerne!


 
 
 

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