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Beurkundung vs. Beglaubigung

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?

Notar Kassel

Je nach Begehren unterscheidet sich die notarielle Tätigkeit und damit auch die verbundenen Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?

Wenn Sie ein Dokument durch eine Notarin oder einen Notar absichern lassen möchten, stellt sich oft die Frage: Benötige ich eine Beglaubigung oder eine Beurkundung? Beides dient der rechtlichen Absicherung, erfüllt aber unterschiedliche Zwecke.

Die Beglaubigung

Die Beglaubigung – Bestätigung der Unterschrift oder Abschrift

Bei einer Beglaubigung bestätigt die Notarin lediglich, dass

  • eine Unterschrift echt ist,

  • oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht geprüft oder bewertet. Typisch ist die Beglaubigung z. B. für

  • Handelsregisteranmeldungen,

  • Vollmachten,

  • oder Ausweiskopien zur Vorlage bei Behörden.

➡️ Wichtig: Sie bringen den fertigen Text mit – ich prüfe nur die Identität und bezeuge Ihre Unterschrift.

Die
Beurkundung

Die Beurkundung – rechtssichere Gestaltung durch die Notarin

Eine Beurkundung geht deutlich weiter:
Hier gestaltet und erläutert die Notarin den rechtlich bedeutsamen Vorgang, z. B. bei

  • Immobilienkaufverträgen,

  • Eheverträgen,

  • Erbverträgen oder

  • Gesellschaftsgründungen.

Der gesamte Inhalt wird vorgelesen, erklärt und von allen Beteiligten gemeinsam unterzeichnet. Erst dadurch wird der Vertrag wirksam und rechtssicher.

➡️ Fazit: Die Beurkundung schützt Sie umfassend – rechtlich, wirtschaftlich und vor späteren Streitigkeiten.

Notar- FAQ

❓ Wann ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben? Eine notarielle Beurkundung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz es ausdrücklich verlangt – zum Beispiel bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsgründungen (z. B. GmbH). Sie dient dem Schutz der Beteiligten und sorgt für rechtliche Klarheit.

❓ Was kostet eine notarielle Beglaubigung? Die Kosten für eine Beglaubigung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung kostet in der Regel zwischen 20 € und 70 €, je nach Bedeutung und Geschäftswert.

❓ Was ist der Unterschied zwischen einer Unterschriftsbeglaubigung und einer Kopiebeglaubigung? Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Notarin, dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Bei der Kopiebeglaubigung wird hingegen bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt – zum Beispiel bei Zeugnissen oder Ausweisdokumenten.

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